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Förderung & Recht

EIV Einmalvergütung erklärt: So erhalten Sie Ihre Förderung

Die Einmalvergütung (EIV) ist das zentrale Förderinstrument des Bundes für Solaranlagen in der Schweiz. Sie reduziert die Investitionskosten um bis zu 30% und macht Photovoltaik deutlich attraktiver. Doch wie funktioniert die EIV genau, wie hoch ist sie 2026, und wie stellen Sie den Antrag korrekt? Dieser Ratgeber erklärt alles Schritt für Schritt.

Was ist die Einmalvergütung (EIV)?

Die Einmalvergütung ist ein einmaliger Investitionsbeitrag des Bundes an die Kosten einer neuen Solaranlage. Sie wurde im Rahmen des Energiegesetzes (EnG) eingeführt und ersetzte das frühere KEV-System (Kostendeckende Einspeisevergütung). Die EIV wird über Pronovo, die akkreditierte Zertifizierungsstelle, verwaltet und ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ab 2 kWp Leistung, die in der Schweiz installiert werden. Es spielt keine Rolle, ob die Anlage auf einem bestehenden Gebäude oder einem Neubau installiert wird.

Höhe der Einmalvergütung 2026

Die EIV setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

Daraus ergeben sich folgende Förderbeiträge:

Hinweis: Die Fördersätze werden jährlich angepasst. Die genannten Beträge gelten für 2026. Ab einer bestimmten Anlagenleistung (>100 kWp) gelten leicht andere Sätze. Für Grossanlagen gibt es zudem die Möglichkeit einer wettbewerblichen Ausschreibung.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die EIV

Schritt 1: Anlage planen und installieren lassen

Beauftragen Sie einen zertifizierten Installateur mit Planung und Bau Ihrer Solaranlage. Der Installateur kümmert sich in der Regel auch um die Anmeldung beim Energieversorger (EVU) und die Beglaubigung der Anlage.

Schritt 2: Inbetriebnahme und Beglaubigung

Nach der Installation wird die Anlage durch einen akkreditierten Elektrokontrolleur (ESTI) abgenommen und beglaubigt. Ihr Installateur organisiert diesen Schritt normalerweise.

Schritt 3: Antrag bei Pronovo einreichen

Reichen Sie den EIV-Antrag über das Online-Portal von Pronovo ein. Benötigt werden: Beglaubigungsformular, Herkunftsnachweis-Registrierung und Kontodaten für die Auszahlung. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme gestellt werden.

Schritt 4: Prüfung und Auszahlung

Pronovo prüft den Antrag und zahlt die EIV nach positiver Prüfung aus. Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 3 bis 8 Monate. Die Auszahlung erfolgt auf Ihr Bankkonto.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

EIV und weitere Förderungen kombinieren

Die EIV des Bundes kann mit weiteren Förderungen kombiniert werden:

Sonderfall: EIV für Bestandsanlagen

Auch bei einer Erweiterung einer bestehenden Solaranlage können Sie EIV beantragen – allerdings nur für die Erweiterungsleistung. Wenn Sie Ihre 5-kWp-Anlage um 5 kWp erweitern, erhalten Sie den Leistungsbeitrag für die zusätzlichen 5 kWp, jedoch keinen erneuten Grundbeitrag.

Zukunft der EIV: Was ändert sich?

Die Fördersätze der EIV werden regelmässig überprüft und tendenziell gesenkt, da die Kosten für Solaranlagen sinken. Es ist daher ratsam, nicht zu lange mit der Installation zu warten. Das Prinzip «je früher, desto höher die Förderung» gilt weiterhin. Die grundsätzliche Förderstruktur bleibt jedoch mindestens bis 2030 bestehen.

Fazit: Die Einmalvergütung macht Solaranlagen in der Schweiz wesentlich günstiger. Für eine typische 10-kWp-Anlage erhalten Sie ca. CHF 4'500 vom Bund. In Kombination mit dem Steuerabzug und kantonalen Förderungen reduzieren sich die Investitionskosten um 40-50%. Lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Installateur beraten, der auch den Pronovo-Antrag für Sie übernimmt.

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