Die Einmalvergütung (EIV) ist das zentrale Förderinstrument des Bundes für Solaranlagen in der Schweiz. Sie reduziert die Investitionskosten um bis zu 30% und macht Photovoltaik deutlich attraktiver. Doch wie funktioniert die EIV genau, wie hoch ist sie 2026, und wie stellen Sie den Antrag korrekt? Dieser Ratgeber erklärt alles Schritt für Schritt.
Was ist die Einmalvergütung (EIV)?
Die Einmalvergütung ist ein einmaliger Investitionsbeitrag des Bundes an die Kosten einer neuen Solaranlage. Sie wurde im Rahmen des Energiegesetzes (EnG) eingeführt und ersetzte das frühere KEV-System (Kostendeckende Einspeisevergütung). Die EIV wird über Pronovo, die akkreditierte Zertifizierungsstelle, verwaltet und ausbezahlt.
Anspruchsberechtigt sind alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ab 2 kWp Leistung, die in der Schweiz installiert werden. Es spielt keine Rolle, ob die Anlage auf einem bestehenden Gebäude oder einem Neubau installiert wird.
Höhe der Einmalvergütung 2026
Die EIV setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Grundbeitrag: CHF 700 (einmalig, unabhängig von der Anlagengrösse)
- Leistungsbeitrag: ca. CHF 380 pro installiertem kWp
Daraus ergeben sich folgende Förderbeiträge:
- 5 kWp-Anlage: CHF 700 + (5 × CHF 380) = CHF 2'600
- 10 kWp-Anlage: CHF 700 + (10 × CHF 380) = CHF 4'500
- 15 kWp-Anlage: CHF 700 + (15 × CHF 380) = CHF 6'400
- 20 kWp-Anlage: CHF 700 + (20 × CHF 380) = CHF 8'300
Hinweis: Die Fördersätze werden jährlich angepasst. Die genannten Beträge gelten für 2026. Ab einer bestimmten Anlagenleistung (>100 kWp) gelten leicht andere Sätze. Für Grossanlagen gibt es zudem die Möglichkeit einer wettbewerblichen Ausschreibung.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die EIV
Schritt 1: Anlage planen und installieren lassen
Beauftragen Sie einen zertifizierten Installateur mit Planung und Bau Ihrer Solaranlage. Der Installateur kümmert sich in der Regel auch um die Anmeldung beim Energieversorger (EVU) und die Beglaubigung der Anlage.
Schritt 2: Inbetriebnahme und Beglaubigung
Nach der Installation wird die Anlage durch einen akkreditierten Elektrokontrolleur (ESTI) abgenommen und beglaubigt. Ihr Installateur organisiert diesen Schritt normalerweise.
Schritt 3: Antrag bei Pronovo einreichen
Reichen Sie den EIV-Antrag über das Online-Portal von Pronovo ein. Benötigt werden: Beglaubigungsformular, Herkunftsnachweis-Registrierung und Kontodaten für die Auszahlung. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme gestellt werden.
Schritt 4: Prüfung und Auszahlung
Pronovo prüft den Antrag und zahlt die EIV nach positiver Prüfung aus. Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 3 bis 8 Monate. Die Auszahlung erfolgt auf Ihr Bankkonto.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Frist verpassen: Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme bei Pronovo eingehen. Verpassen Sie diese Frist nicht!
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung. Stellen Sie sicher, dass alle Formulare korrekt und vollständig ausgefüllt sind.
- Falscher Anlagentyp: Die EIV gilt nur für netzgekoppelte Anlagen. Inselanlagen ohne Netzanschluss sind nicht förderberechtigt.
- Keine Herkunftsnachweis-Registrierung: Seit 2022 müssen Anlagen ab 2 kWp für Herkunftsnachweise registriert sein. Dies ist Voraussetzung für die EIV.
EIV und weitere Förderungen kombinieren
Die EIV des Bundes kann mit weiteren Förderungen kombiniert werden:
- Steuerabzug: Die gesamten Investitionskosten (vor EIV-Abzug) können von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Die erhaltene EIV muss jedoch als Einkommen deklariert werden.
- Kantonale Förderprogramme: Viele Kantone bieten zusätzliche Förderbeiträge. Diese variieren stark und können CHF 500 bis CHF 3'000 betragen.
- Gemeindebeiträge: Einige Gemeinden haben eigene Solarprogramme mit zusätzlichen Beiträgen.
Sonderfall: EIV für Bestandsanlagen
Auch bei einer Erweiterung einer bestehenden Solaranlage können Sie EIV beantragen – allerdings nur für die Erweiterungsleistung. Wenn Sie Ihre 5-kWp-Anlage um 5 kWp erweitern, erhalten Sie den Leistungsbeitrag für die zusätzlichen 5 kWp, jedoch keinen erneuten Grundbeitrag.
Zukunft der EIV: Was ändert sich?
Die Fördersätze der EIV werden regelmässig überprüft und tendenziell gesenkt, da die Kosten für Solaranlagen sinken. Es ist daher ratsam, nicht zu lange mit der Installation zu warten. Das Prinzip «je früher, desto höher die Förderung» gilt weiterhin. Die grundsätzliche Förderstruktur bleibt jedoch mindestens bis 2030 bestehen.
Fazit: Die Einmalvergütung macht Solaranlagen in der Schweiz wesentlich günstiger. Für eine typische 10-kWp-Anlage erhalten Sie ca. CHF 4'500 vom Bund. In Kombination mit dem Steuerabzug und kantonalen Förderungen reduzieren sich die Investitionskosten um 40-50%. Lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Installateur beraten, der auch den Pronovo-Antrag für Sie übernimmt.
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