Solarstrom ist nicht nur für Eigenheimbesitzer: Auch Mieterinnen und Mieter in der Schweiz haben verschiedene Möglichkeiten, von Solarenergie zu profitieren. Von Steckersolar-Geräten auf dem Balkon bis hin zu Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) – die Optionen werden immer vielfältiger. Dieser Ratgeber erklärt Ihre Rechte und zeigt die besten Wege zum eigenen Solarstrom.
Option 1: Steckersolar / Balkonkraftwerk
Steckersolar-Geräte (auch Balkonkraftwerke genannt) sind kompakte Solarmodule, die Sie an Ihrem Balkongeländer, auf der Terrasse oder an der Fassade montieren und direkt in eine Steckdose einspeisen. In der Schweiz sind Anlagen bis 600 W besonders unkompliziert:
- Kosten: CHF 400-900 für ein 1-2 Modul-System
- Jahresproduktion: ca. 400-700 kWh (je nach Ausrichtung)
- Einsparung: CHF 100-200 pro Jahr
- Amortisation: ca. 3-5 Jahre
- Installation: Selbstmontage möglich, kein Elektriker nötig
Rechtliche Situation in der Schweiz
In der Schweiz müssen Steckersolar-Geräte beim lokalen Energieversorger (EVU) gemeldet werden. Eine Bewilligung ist für Anlagen bis 600 W in den meisten Kantonen nicht erforderlich. Allerdings benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters, da die Installation eine bauliche Veränderung darstellt.
Tipp: Formulieren Sie eine schriftliche Anfrage an Ihren Vermieter. Betonen Sie, dass die Anlage rückbaubar ist, keine Schäden verursacht und den Wert der Liegenschaft steigert. Die meisten Vermieter stimmen zu, besonders wenn Sie die Installation auf eigene Kosten übernehmen.
Option 2: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Der ZEV ist das Schweizer Modell für Mieterstrom. Seit dem Energiegesetz 2018 können sich mehrere Parteien eines Gebäudes oder benachbarter Gebäude zu einem ZEV zusammenschliessen und den Solarstrom gemeinsam nutzen.
Wie funktioniert ein ZEV?
- Der Vermieter oder die Stockwerkeigentümergemeinschaft installiert eine Solaranlage auf dem Dach.
- Alle Parteien im Gebäude können dem ZEV beitreten.
- Der Solarstrom wird intern verteilt und abgerechnet.
- Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist.
- Die Mieter zahlen dem ZEV-Betreiber einen internen Stromtarif, der günstiger sein muss als der örtliche Energieversorger-Tarif.
Vorteile für Mieter
- Günstigerer Strom: Der interne ZEV-Tarif liegt typischerweise 10-20% unter dem EVU-Tarif.
- Keine Investitionskosten: Die Anlage wird vom Vermieter finanziert.
- Nachhaltigkeit: Sie nutzen lokalen, erneuerbaren Solarstrom.
- Freiwillige Teilnahme: Mieter können dem ZEV beitreten, müssen aber nicht.
Vorteile für Vermieter
- Zusätzliche Einnahmen durch Solarstromverkauf an Mieter
- Wertsteigerung der Liegenschaft
- EIV-Förderung und Steuerabzug nutzen
- Attraktivität für umweltbewusste Mieter erhöhen
Option 3: Solardach-Initiative beim Vermieter
Als Mieter können Sie Ihrem Vermieter aktiv vorschlagen, eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren. Viele Vermieter sind offen für diese Idee, kennen aber die Möglichkeiten und Förderungen nicht. Bereiten Sie Ihr Anliegen gut vor:
- Recherchieren Sie die Förderungen (EIV, Steuerabzug, kantonale Beiträge)
- Zeigen Sie die Wirtschaftlichkeit auf (Amortisation, Gewinn über 25 Jahre)
- Erklären Sie das ZEV-Modell als Win-Win für alle Parteien
- Bieten Sie an, den Kontakt zu einem Installateur herzustellen
Option 4: Solarstrom vom Energieversorger
Wenn keine eigene Solaranlage möglich ist, bieten viele Schweizer Energieversorger Solarstrom-Produkte an. Mit einem Aufpreis von 1-5 Rappen pro kWh können Sie Ihren Strom aus lokaler Solarproduktion beziehen. Dies unterstützt den Ausbau der Solarenergie in Ihrer Region.
Gesetzliche Entwicklungen 2026
Die Schweizer Politik arbeitet an weiteren Erleichterungen für Mieter-Solar:
- Vereinfachte Meldepflicht: Steckersolar-Geräte bis 600 W sollen in allen Kantonen einheitlich nur meldepflichtig (nicht bewilligungspflichtig) sein.
- Vermieter-Pflicht: In einigen Kantonen wird diskutiert, ob Vermieter bei Dachsanierungen zur Installation einer Solaranlage verpflichtet werden sollen.
- Virtuelle ZEV: In Zukunft sollen auch ZEV über nicht direkt verbundene Gebäude möglich sein (virtueller ZEV).
Fazit: Auch als Mieter können Sie von Solarstrom profitieren. Steckersolar-Geräte sind die einfachste Option mit schneller Amortisation. Ein ZEV bietet langfristig die grössten Vorteile. Sprechen Sie Ihren Vermieter aktiv an – die Chancen stehen gut, dass er offen für eine Solaranlage ist, besonders angesichts der grosszügigen Förderungen.
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